Rechtliche Aspekte im Schüleraustausch
Rechtliche Aspekte im Schüleraustausch
Aktualisiert (Dienstag, den 17. Februar 2009 um 12:50 Uhr)
Langfristige Schüleraustauschprogramme für deutsche Schüler unterfallen dem deutschen
Pauschalreiserecht und seit 1.9.2001 dem speziellen §651 l BGB "Gastschulaufenthalte".
Hier werden die allgemeinen Rahmenbedingungen dargelegt, Hinweise zu
weiterführender Literatur gegeben und Informationen zur Anerkennung von
Auslandsschuljahren bereitgestellt.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Langfristige Schüleraustauschprogramme für deutsche Schüler unterfallen dem deutschen Pauschalreiserecht und seit 1.9.2001 dem speziellen §651 l BGB "Gastschulaufenthalte" (PDF).
Danach muss der Veranstalter Vorauszahlungen durch Ausgabe eines Sicherungsscheines gegen Insolvenzrisiken absichern. Er muss für eine angemessene Unterbringung in einer Gastfamilie sorgen und die Voraussetzungen für einen geregelten Schulbesuch schaffen. Weitere Leistungen werden häufig vertraglich vereinbart. Wird eine Gastfamilie nicht mindestens zwei Wochen vor Abreise mitgeteilt, so kann der Vertrag kostenlos storniert werden.
Der Gastschüler ist verpflichtet, an dem Gelingen des Aufenthaltes mitzuwirken. Eltern und ggf. auch Gastschüler haben im Fall nicht ordnungsgemäßer Leistungen (Gastfamilie, Schule, Betreuung usw.) das Recht, Abhilfe zu verlangen, ggf. auch den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Es können zudem Minderungs- und Schadenersatzansprüche entstehen, die innerhalb eines Monats nach vorgesehener Rückkehr gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen sind. Dabei haftet der deutsche Veranstalter regelmäßig für seine ausländische Partnerorganisation, nicht aber für Mitglieder der Gastfamilie oder Mitarbeiter der Schule.
Eltern und ggf. auch Gastschüler können den Vertrag jederzeit kündigen, und haben dann Anspruch auf Rückerstattung der ersparten Aufwendungen.
Die Rolle deutscher Gastfamilien im Rahmen langfristiger Austauschprogramme ist gesetzlich nicht geregelt. Es gelten im Wesentlichen die Absprachen mit dem Veranstalter des Austauschprogramms.
Literaturhinweise
Klein, Stefan: Rechtshandbuch Schüleraustausch. Die Praxis des Gastschulaufenthaltes und ähnlicher Verträge. - Münster: LIT-Verlag, 2004. ISBN 3-8258-7240-8, 240 S.
Das Handbuch erklärt - von der Auswahl bis zur Nachbereitung - die rechtlichen Grundlagen des 651 1 BGB, dem Recht zum Gastschulaufenthalt. Die Erläuterungen gelten ähnlich für Sprachreisen, Au-Pair Programme und Internatsaufenthalte.
Klein, Stefan: Schüleraustausch. - München: dtv, 2004. ISBN 3-423-58079-8, 204 S.
Ob Kurzaufenthalt oder Gastschuljahr: Der Schüleraustausch ist als Bestandteil einer umfassenden Ausbildung eine immer wichtigere Erfahrung. Unter Berücksichtigung des Rechts zum Gastschulaufenthalt informiert der Jurist Stefan Klein über Rechte und Pflichten beim Schüleraustausch. Der Ratgeber begleitet den Leser anhand von Beispielfällen, Übersichten und Mustertexten von der Auswahl des Veranstalters bis zur Rückkehr des Schülers.
Klein, Stefan: Neues zum Gastschulaufenthaltsrecht. In: ReiseRecht aktuell (RRa). Zeitschrift für das Tourismusrecht. Heft 1/2008. (Hier als PDF)
In diesem Aufsatz bespricht der Autor im Anschluss an den Aufsatz in RRa 2004 (s.u.) nach wie vor offene rechtliche Fragen des Gastschulaufenthaltes. Er erläutert dabei die rechtliche Entwicklung in den vergangenen Jahren. Insbesondere geht es um zulässige Rücktrittsgründe des Veranstalters, um das Leistungsbestimmungsrecht des Veranstalters, um verschiedene Mängel beim Gastschulaufenthalt und um den Anspruch auf Erstattung ersparter Aufwendungen.
Klein, Stefan: Reiserechtliche Besonderheiten des Gastschulaufenthaltes. In: ReiseRecht aktuell (RRa). Zeitschrift für das Tourismusrecht. Heft 02/04. http://www.reiserecht-aktuell.de/beitrag1_02_04.html
Weil der Gesetzgeber 2001 den Gastschulaufenthalt dem deutschen Pauschalreiserecht unterworfen hat, ergeben sich Wertungswidersprüche. Ein Austauschjahr hat mit einer Pauschalreise nicht viel gemein. Der Autor stellt rechtliche Besonderheiten des Gastschulaufenthalts gegenüber dem allgemeinen Pauschalreiserecht dar, die sich aus der fehlenden Anwendbarkeit der (auch dem deutschen Recht zugrunde liegenden) europäischen Richtlinie und einer fehlenden typologischen Vergleichbarkeit von Gastschulaufenthalt und Pauschalreise ergeben. Beide Gesichtspunkte führen zu Modifikationen des Pauschalreiserechts für den Gastschulaufenthalt.
Pohar, Michael A. / Sendmeyer, Stefanie: Ferienlager, Vereinfahrten und Gastschul-Aufenthalte als Gegenstände des Pauschalreiserechts. In: ReiseRecht aktuell (RRa). Zeitschrift für das Tourismusrecht. Heft 06/04. http://www.reiserecht-aktuell.de/beitrag2_06_04.html
Die Autoren stellen u.a. Besonderheiten des Gastschulaufenthaltes gegenüber dem Pauschalreiserecht dar. Sie beschäftigen sich dabei insbesondere mit dem Lösungs- oder Rücktrittsrecht des Veranstalters und begründen, warum ein zusätzliches Lösungsrecht z.B. für den Fall nicht besteht, dass der Veranstalter nicht genügend Gastfamilien oder keine Gastfamilie für einen speziellen Schüler findet.
Anerkennung von Auslandsschuljahren
Viele deutsche Schülerinnen und Schüler verbringen ein Jahr oder Halbjahr im Ausland. Nach Rückkehr des Gastschülers stellt sich die Frage, ob das im Ausland verbrachte Jahr im deutschen Schulsystem anerkannt wird oder nicht.
In seinem Beitrag Die Anerkennung von im europäischen Ausland verbrachten Gastschuljahren (erschienen in: Forum Jugendarbeit International 2004/05 - Jugendmobilität in Europa. Hg. vom IJAB. Bonn 2005. S.143-154.) fasst der Jurist Stefan Klein die Anerkennungspraxis bei Auslandsschuljahren in verschiedenen deutschen Bundesländern zusammen und prüft deren Kongruenz mit den Zielsetzungen des europäischen Rechts.
Die Bundesländer erkennen Auslandsschuljahre nicht uneingeschränkt an. Während die Anerkennung bei einem Aufenthalt in der Einführungsphase häufig möglich ist, werden für eine Abwesenheit während der Qualifikationsphase erhebliche Bedenken geäußert. Dieses Thema wird an Brisanz gewinnen, wenn die Bundesländer die gymnasiale Schulzeit auf 8 Jahre verkürzen. Im zweiten Teil des Beitrags wird geprüft, inwieweit der Umfang der Anerkennung innerhalb des deutschen Schulsystems Grundsätzen des Europarechts entspricht. Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union steht der zurückhaltenden Anerkennung von Auslandsschuljahren entgegen. Durch eine Nicht-Anerkennung erleiden deutsche Schüler, die ein Jahr im europäischen Ausland verbringen, einen erheblichen Nachteil. Schließlich wird aufgezeigt, wie das Europarecht national durch die Bundesländer umgesetzt werden kann.| < Zurück | Weiter > |
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