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Sachsen-Anhalt

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Die Anerkennung eines Auslandsschuljahres erfolgt auf Antrag beim Landesverwaltungsamt. Der Schulbesuch im Ausland kann auf den Besuch der Einführungsphase (10. Klasse) angerechnet werden, wenn entsprechende Leistungen und Fächerbelegungen nachgewiesen werden.

Eine Beurlaubung vom Besuch der Qualifikationsphase für einen Schulbesuch im Ausland sowie eine Unterbrechung der Qualifikationsphase sind nicht vorgesehen.

Informationsflyer von AJA

Die wichtigsten Informationen sind im AJA-Flyer zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann:

pdfAnerkennung eines Auslandsschuljahres auf die Schulzeit in Sachsen-Anhalt (Stand: 2008)

Diesen Flyer hat AJA in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt erstellt. Schulen und Interessierte können den Flyer kostenfrei bei AJA bestellen.

Originaltext der Verordnung

Der Originaltext der Verordnung kann hier nachgelesen werden:

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung)
[vom 24. März 2003, geändert durch Verordnung vom 17. November 2006 (GVbl. LSA S. 526]

§ 5 Schulbesuch im Ausland