Mecklenburg-Vorpommern
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Aktualisiert (Donnerstag, den 28. Februar 2013 um 14:02 Uhr)
Über die Anerkennung eines Auslandsschulaufenthaltes während der Einführungsphase (10. Klasse) und die zu erbringenden Leistungen entscheidet die Schulleitung. Eine Verkürzung des Besuchs der gymnasialen Oberstufe um die Einführungsphase ist nur möglich, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht bestimmter Fächer nachgewiesen werden kann. Der Besuch der Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) hat durchgängig zu erfolgen.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt: „Der günstigste Zeitpunkt für einen Auslandsschulaufenthalt ist die Jahrgangsstufe 10 oder ein eingeschobenes Jahr vor Beginn der Qualifikationsphase.“
Informationsflyer von AJA
Die wichtigsten Informationen sind im AJA-Flyer zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann:
AJA-Flyer „Ein Schuljahr im Ausland bei Abitur in 12 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern“ (Stand: 2009)
Diesen Flyer hat AJA in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Schulen und Interessierte können den Flyer kostenfrei bei AJA bestellen.
Originaltext der Verordnung
Der Originaltext der Verordnung kann hier nachgelesen werden:
Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe
(Abiturprüfungsverordnung - AbiPrüfVO MV)
[vom 4. Juli 2005]
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern in der Rubrik „Internationales“ stehen weitere Informationen unter dem Stichwort Schulbesuche im Ausland bereit.
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