Hessen
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Aktualisiert (Dienstag, den 03. August 2010 um 11:34 Uhr)
Aufenthalte in einer ausländischen Schule im Rahmen eines Schüleraustausches sollen gefördert werden. Es soll den Schülerinnen und Schülern, die im Ausland eine Schule besuchen, ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung in Hessen anschließend ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen. Die Entscheidung, ob zusätzlich ein Überprüfungsverfahren zur erfolgreichen Mitarbeit in der gymnasialen Oberstufe erfolgen soll, trifft die Schulleitung.
Originaltext der Verordnung
Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009.
§ 3 Verweildauer
(1) Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert in der Regel drei, mindestens zwei und höchstens vier Jahre.
(…)
(4) Ein Schulbesuch im Ausland von mindestens halbjähriger Dauer nach § 4, den die Schülerin oder der Schüler nach Eintritt in die gymnasiale Oberstufe antritt, wird auf die Verweildauer nicht angerechnet (…).
§ 4 Schulbesuch im Ausland
(1) Aufenthalte in einer ausländischen Schule im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines entsprechenden Programms oder eines Praktikums zur Berufsorientierung im Ausland sollen gefördert und den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung anschließend ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen. Die Entscheidung über ein Überprüfungsverfahren nach § 2 Abs. 6 trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
(2) Findet der Auslandsaufenthalt von mindestens halbjähriger Dauer während der Qualifikationsphase statt, so können auf Antrag Leistungen der Pflichtfächer aus der Einführungsphase bei der Gesamtqualifikation (§ 26) nach § 23 Abs. 5 angerechnet werden.
(3) Über die Anerkennung von Leistungen, die eine Schülerin oder ein Schüler in der Qualifikationsphase einer anerkannten deutschen Auslandsschule oder einer Europäischen Schule erbracht hat, entscheidet auf Antrag das Staatliche Schulamt. Dieses gilt auch für Unterrichtsleistungen, die an einer sonstigen ausländischen Schule erbracht worden sind, wenn die Gleichwertigkeit nachgewiesen ist.
Informationsflyer von AJA
Die wichtigsten Informationen sind im AJA-Flyer zusammengefasst, der kostenfrei bei AJA bestellt und hier heruntergeladen werden kann:
"Ein Schuljahr im Ausland bei Abitur in 12 Jahren in Hessen"
Diesen Flyer hat AJA in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium erstellt.
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