Hamburg
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Aktualisiert (Donnerstag, den 28. Februar 2013 um 14:00 Uhr)
In Hamburg führen Gymnasien und der gymnasiale Zweig ehemaliger kooperativer Gesamtschulen in 12 Jahren zum Abitur, die Stadtteilschulen in 13 Jahren.
Beim Abitur in 12 Jahren können Auslandsschuljahre in der 10. Klasse in der Regel auf Antrag anerkannt werden, wenn die Leistungen der Schülerin oder des Schülers den Voraussetzungen für die Versetzung in die Studienstufe (=Qualifikationsphase, beim Abitur in zwölf Jahren umfasst diese die 11. und 12. Klasse) entsprechen. Beim Abitur in 13 Jahren gilt dies analog für Auslandsschuljahre in der 11. Klasse.
Der Eintritt in die Studienstufe ist grundsätzlich nur zu Beginn des ersten Halbjahres zulässig, d.h. alle vier Halbjahre der Studienstufe müssen ohne Unterbrechung besucht werden.
Eine Besonderheit in Hamburg ist die finanzielle Förderung des Schulbesuchs im Ausland für Schülerinnen und Schüler, die eine staatliche Schule in Hamburg besuchen, durch die Behörde für Schule und Berufsbildung. Die Bewilligung und die Höhe der Förderung sind einkommensabhängig.
Informationsflyer von AJA
Die wichtigsten Informationen sind im AJA-Flyer zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann:
AJA-Flyer "Ein Schuljahr im Ausland bei Abitur in 12 Jahren in Hamburg" (Stand: 2012)
Diesen Flyer hat AJA in Zusammenarbeit mit der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg erstellt.
Originaltext der Verordnung
Der Originaltext der Verordnung kann hier nachgelesen werden:
Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH)
[vom 25. März 2008, zuletzt geändert am 19. Juli 2012]
§ 3 Aufnahme in die Studienstufe
Möglichkeiten der finanziellen Förderung des Schulbesuchs im Ausland
Finanzielle Förderung des Schulbesuchs einzelner Schüler im Ausland durch die Behörde für Schule und Berufsbildung: Die Behörde gewährt auf Antrag eine finanzielle Förderung für Schülerinnen und Schüler, die eine staatliche Schule in Hamburg besuchen und für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres eine vergleichbare Schule im Ausland besuchen werden. Diese Förderung ist einkommensabhängig.
Die Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuchs im Ausland wurde neu gefasst. Antragsfrist ist jeweils der 15. März für einen Auslandsaufenthalt im darauf folgenden Schuljahr. Anträge sind an die eigene Hamburger Schule zu richten, die dann über den Antrag und die Höhe der Förderung entscheidet und die Antragsteller informiert.
Es ist zu beachten, dass die Zahlung des Förderbetrags erst nach Vorlage des Zeugnisses veranlasst werden kann und dem Antragsteller daher erst kurz vor Beginn des Auslandsaufenthaltes zur Verfügung steht, so dass eine Zwischenfinanzierung durch die Familie notwendig sein wird.
Neufassung der Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuchs im Ausland [am 01. August 2007 in Kraft getreten]
Antrag auf finanzielle Förderung des Schulbesuchs im Ausland
Kontakt zur Behörde für Schule und Berufsbildung
Fragen zur Anerkennung von Auslandsschuljahren und zur finanziellen Förderung des Schulbesuchs im Ausland beantwortet in erster Linie die jeweilige Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer oder die Schulleitung der eigenen Schule. Darüber hinaus steht auch das Schulinformationszentrum (SIZ) der Behörde für Schule und Berufsbildung zur Verfügung.
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