Niedersachsen
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Aktualisiert (Dienstag, den 05. März 2013 um 15:46 Uhr)
Bei einem dreizehnjährigen Bildungsgang kann ein Schulbesuch im Ausland in der Einführungsphase (11. Klasse) auf Antrag anerkannt werden, wenn ein regelmäßiger Schulbesuch im Ausland nachgewiesen wird. Findet der Auslandsaufenthalt während der gesamten Einführungsphase oder im zweiten Schulhalbjahr statt, kann die Schülerin/der Schüler ohne Versetzungsentscheid zum Besuch der Qualifikationsphase berechtigt werden.
Bei einem zwölfjährigen Bildungsgang können im Ausland erbrachte Leistungen im Regelfall nicht auf die in der Einführungs- oder Qualifikationsphase zu erbringenden Leistungen angerechnet werden. In Ausnahmefällen kann die Schule auf Antrag Unterrichtsleistungen, die an einer ausländischen Schule erbracht wurden, anrechnen, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht ist.
Informationsflyer von AJA
Die wichtigsten Informationen sind im AJA-Flyer zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann:
AJA-Flyer „Anerkennung eines Auslandsschuljahres auf die Schulzeit in Niedersachsen“ (Stand: 2011)
Diesen Flyer hat AJA in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium erstellt. Schulen und Interessierte können den Flyer kostenfrei bei AJA bestellen.
Originaltext der Verordnung
Der Originaltext der Verordnung kann hier nachgelesen werden:
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
[Vom 17. Februar 2005, zuletzt geändert am 17. Mai 2010]
Weitere Informationen
Das Niedersächsische Kultusministerium hat zudem ein „Merkblatt zum Auslandsschulbesuch“ erstellt. Dieses Merkblatt kann auf der Internetseite des Kultusministeriums unter der Überschrift „Allgemeine Hinweise“ (auf der Seite rechts unten) heruntergeladen werden:
Niedersächsisches Kultusministerium
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