AJA zur Startseite zur Partnership Homepage zur Experiment E.V. Homepage zur YFU Homepage zur AFS Homepage zur Rotary-Jugenddienst Homepage Open Door International e.V.
AJA-Map

Brandenburg

Brandenburg

Sowohl im 12- als auch im 13-jährigen Bildungsgang kann ein Auslandsschuljahr in der Einführungsphase oder im ersten Jahr der Qualifikationsphase angerechnet werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die Belegverpflichtungen der hiesigen Einführungs- und Qualifikationsphase erfüllt wurden, oder die nachgewiesenen Leistungen vor und während des Schulbesuchs im Ausland müssen eine erfolgreiche Mitarbeit in der höheren Jahrgangsstufe erwarten lassen. Die Überprüfung erfolgt erst nach Rückkehr aus dem Ausland.

Informationsflyer von AJA

Die wichtigsten Informationen sind im AJA-Flyer zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann:

pdfAJA-Flyer „Für ein Schuljahr ins Ausland  so geht's in Brandenburg!“ (Stand: 2010)

Diesen Flyer hat AJA in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erstellt. Schulen und Interessierte können den Flyer kostenfrei bei AJA bestellen.

Originaltexte der Verordnungen

Die Originaltexte der beiden Verordnungen, die in Brandenburg den 12- bzw. den 13-jährigen Bildungsgang regeln, können hier nachgelesen werden:

Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I
(Sekundarstufe I-Verordnung – Sek I-V) vom 2. August 2007

§ 10 Schulbesuch im Ausland

Die Sek I-V betrifft die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase an Gymnasien (12-jähriger Bildungsgang).

Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung – GOSTV) vom 25. November 2008

§ 4 Schulbesuch im Ausland

Diese GOSTV betrifft alle Schülerinnen und Schüler im 13-jährigen Bildungsgang und diejenigen, die im 12-jährigen Bildungsgang das 1. Jahr der Qualifikationsphase im Ausland verbringen.