Brandenburg
Brandenburg
Aktualisiert (Dienstag, den 05. März 2013 um 16:26 Uhr)
Sowohl im 12- als auch im 13-jährigen Bildungsgang kann ein Auslandsschuljahr in der Einführungsphase oder im ersten Jahr der Qualifikationsphase angerechnet werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die Belegverpflichtungen der hiesigen Einführungs- und Qualifikationsphase erfüllt wurden, oder die nachgewiesenen Leistungen vor und während des Schulbesuchs im Ausland müssen eine erfolgreiche Mitarbeit in der höheren Jahrgangsstufe erwarten lassen. Die Überprüfung erfolgt erst nach Rückkehr aus dem Ausland.
Informationsflyer von AJA
Die wichtigsten Informationen sind im AJA-Flyer zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann:
AJA-Flyer „Für ein Schuljahr ins Ausland – so geht's in Brandenburg!“ (Stand: 2010)
Diesen Flyer hat AJA in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erstellt. Schulen und Interessierte können den Flyer kostenfrei bei AJA bestellen.
Originaltexte der Verordnungen
Die Originaltexte der beiden Verordnungen, die in Brandenburg den 12- bzw. den 13-jährigen Bildungsgang regeln, können hier nachgelesen werden:
Die Sek I-V betrifft die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase an Gymnasien (12-jähriger Bildungsgang).
Diese GOSTV betrifft alle Schülerinnen und Schüler im 13-jährigen Bildungsgang und diejenigen, die im 12-jährigen Bildungsgang das 1. Jahr der Qualifikationsphase im Ausland verbringen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|