AJA zur Startseite zur Partnership Homepage zur Experiment E.V. Homepage zur YFU Homepage zur AFS Homepage zur Rotary-Jugenddienst Homepage Open Door International e.V.
AJA-Map

Anerkennung von Auslandsschuljahren

Anerkennung von Auslandsschuljahren

DruckenE-Mail

Mit der Schulzeitverkürzung und der Einführung des „Abiturs in 12 Jahren“ (i.d.R. achtjähriger gymnasialer Bildungsgang [G 8]) geht derzeit noch eine Reihe von Verunsicherungen in der Öffentlichkeit einher. Bezogen auf einjährige Schüleraustauschprogramme äußert sich die Verunsicherung in der Frage, ob ein ganzes Schuljahr im Ausland in Zukunft noch möglich ist, und wann der richtige Zeitpunkt dafür wäre.

Mit Verabschiedung der neuen Oberstufenvereinbarung hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Juni 2006 festgelegt, dass auch im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres auf die Schulzeit in der Oberstufe in Deutschland angerechnet werden kann. Damit setzt der Beschluss ein ausgesprochen positives Signal, da er die Bedeutung von Auslandsaufenthalten und interkulturellem Lernen als Bestandteil der schulischen Ausbildung in Deutschland ausdrücklich unterstreicht. Die konkrete Ausgestaltung dieses Beschlusses obliegt den einzelnen Bundesländern, die die jeweiligen Umsetzungsrichtlinien erlassen.

Gleichzeitig ist ein Einschub des Austauschjahres zwischen zwei Schuljahren weiterhin möglich. Bei G8 bedeuted ein Einschieben eines Auslandsschuljahres nur, dass die Schülerinnen und Schüler das Abitur nach 13 Jahren ablegen. Dabei ist das eingeschobene Jahr ein gewonnenes Jahr, in dem die Teilnehmer selbstbewusster werden, Verantwortung übernehmen und neben einer Sprache auch intensiv eine andere Kultur kennen lernen. Daher ist Schüleraustausch jetzt erst recht immer noch möglich und in jeder Hinsicht lohnenswert.

 

Zu diesem Themenkomplex hat AJA folgende Informationen zusammen getragen:

Beschluss der Kultusministerkonferenz

Wortlaut und Erläuterungen zur "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 02.06.2006/24.10.2008)

Richtlinien der Bundesländer zum Schulbesuch im Ausland

Zu den Möglichkeiten einer Anerkennung von Auslandsschuljahren trifft jedes Bundesland eigene Regelungen.
AJA hat sowohl eine Übersicht der derzeit gültigen Versetzungsrichtlinien der Bundesländer erstellt als auch die jeweiligen Gesetzes- bzw. Verordnungstexte zusammen getragen.

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

 

Weitere Informationen:

Mögliche Zeitpunkte für ein Schuljahr im Ausland

Bei einer Schulzeit von 13 Jahren bis zum Abitur [G9] verbringt die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler ein Austauschjahr während der Klasse 11 und gliedert sich anschließend wieder in die ehemalige Jahrgangsstufe ein. Die Schulzeit im Ausland wird daher anerkannt.

Schülerinnen und Schüler, die weiterhin nach 13 Jahren das Abitur ablegen, haben selbstverständlich auch in Zukunft gemäß der in ihrem Bundesland gültigen Richtlinien i.d.R. die Möglichkeit, sich das Austauschjahr in der 11. Klasse anerkennen zu lassen oder es zwischen der Klasse 11 und 12 als zusätzliches Schuljahr "einzuschieben".


Für Schülerinnen und Schüler mit 12 Jahren bis zum Abitur [G8] gibt bzw. könnte es in Zukunft folgende Möglichkeiten geben, ein Schuljahr im Ausland zu verbringen:

  • Austauschjahr während der 10. Klasse
    (mit Anerkennung des Auslandsaufenthalts auf den Bildungsgang in Deutschland)
    Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer entsprechenden Versetzungsrichtlinie im jeweiligen Bundesland. Mehrere Bundesländer haben diesbezüglich bereits signalisiert, dass die derzeit noch für G9 geltenden Richtlinien (d.h. Anerkennungsmöglichkeit für Klasse 11) sinngemäß auch auf G8 angewandt werden könnten (das hieße eine Anerkennungsmöglichkeit für Klasse 10).
    Welche Bundesländer diese Regelung bereits umgesetzt haben entnehmen Sie bitte der Übersicht der derzeit gültigen Versetzungsrichtlinien der Bundesländer.
  • Austauschjahr zwischen Klasse 10 und 11
    (ohne Anerkennung des Auslandsaufenthalts auf den Bildungsgang in Deutschland)
    Jugendliche können ein Austauschjahr auch - als zusätzliches Schuljahr im Ausland - zwischen der 10. und 11. Klasse "einschieben". Sie verzichten damit auf eine Anerkennung des Auslandsschuljahres in Deutschland.
  • Austauschjahr während der 11. Klasse
    Neben dem Beschluss, die Anrechnung von Auslandsaufenthalten bis zur Gesamtdauer eines Jahres allgemein in der Oberstufe zu ermöglichen, artikulierte die Kultusministerkonferenz in ihrer Pressemitteilung zur neuen Vereinbarung am 2. Juni 2006, dass auch eine Anerkennung während der Qualifikationsphase ausdrücklich gewünscht sei. Diese Möglichkeit hat jedoch bislang leider noch kein Bundesland umgesetzt.

zum Seitenanfang

Position des AJA zur Anerkennung von Auslandsschuljahren

AJA setzt sich im Dialog mit den Bundesländern und der Kultusministerkonferenz dafür ein, dass die Umsetzungsrichtlinien in den einzelnen Bundesländern ein möglichst breites Spektrum an Anerkennungsoptionen vorsehen, um den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich die genannten verschiedenen Zeitpunkte für ein Austauschjahr in ihrer persönlichen Schullaufbahn zu eröffnen.

Zudem erhalten auch die Schulleitungen und Lehrerkollegien erst durch die entsprechenden Rahmenbedingungen die nötigen pädagogischen, sich an der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers orientierenden Entscheidungsspielräume.

AJA-Stellungnahme zur Anerkennung von Auslandsschuljahren

zum Seitenanfang

Zur besonderen Bildungswirkung einjähriger Schüleraustauschprogramme

In den meisten Ländern und Kulturen "funktioniert" das Leben in einjährigen Zyklen. Selbstverständlich vermitteln auch kürzere Austauschprogramme wertvolle Auslandserfahrungen; um jedoch vollständig in eine fremde Kultur einzutauchen und diese von innen heraus zu verstehen, ist es notwendig, ihren Zyklus einmal (möglichst) komplett miterlebt zu haben.

Das vertiefte Verständnis für das Fremde entwickelt sich zumeist besonders in der zweiten Hälfte des Aufenthalts, wenn die meisten Sprachbarrieren überwunden sind, das Einleben abgeschlossen ist, Beziehungen zu Gastfamilie und Freunden aufgebaut werden konnten - kurz: es beginnt eine Phase der Intensivierung. Diese Vertiefung ist ihrerseits Voraussetzung für die Ausbildung interkultureller Kompetenz und legt damit - für das Individuum wie für die Gemeinschaft - den Grundstein zu nachhaltiger internationaler Verständigung. (Vgl. dazu auch die Ergebnisse neuerer Studien.)

Ein Jahr im Ausland während der Schulzeit bietet zudem Erfahrungen, die ein Auslandsaufenthalt nach der Schule nicht mehr ermöglicht:

  • Persönliche Erfahrungen in fremden Kulturkreisen haben besonders in der Zeit des Erwachsenwerdens nachhaltige Wirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung und fördern wichtige soziale Kompetenzen.
  • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die nötige Reife und Reflexionsfähigkeit, gleichzeitig aber auch über genügend Offenheit und Flexibilität, um sich an das Leben in der anderen Kultur anpassen und in die Gastfamilie integrieren zu können.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind Teil eines Schul- und Klassenverbands, aus dem heraus sie ein anderes Schulsystem kennen lernen: Sie betrachten schulische Inhalte aus einer anderen Perspektive und ergänzen damit ihre Fachkompetenzen. Nach ihrer Rückkehr können sie diese auch in den schulischen Alltag in Deutschland einbringen.

zum Seitenanfang

 

Empfehlung für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern

Generell ist zu empfehlen, dass sich alle Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern vor dem Auslandsaufenthalt mit ihrer jeweiligen Schulleitung in Verbindung setzen und ausführlich beraten lassen, bzw. die unterschiedlichen Möglichkeiten und ggf. Voraussetzungen für eine Anerkennung diskutieren.

Abgesehen von der Anerkennung des im Ausland verbrachten Schuljahres in Form schulischer Leistungen liegt der Mehrwert eines Austauschjahres in erster Linie in Faktoren der Persönlichkeitsentwicklung des Schülers/der Schülerin. Die erworbenen Fähigkeiten wie Fremdsprachenkenntnisse oder interkulturelle und soziale Kompetenz sind wichtige Schlüsselqualifikationen, die für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen unserer Zeit immer bedeutender werden.

Ein Schuljahr im Ausland ist daher aus Sicht des AJA auch unabhängig von der Anerkennung schulischer Leistungen ein Gewinn für den weiteren Lebensweg.